Gesellschaft
Die Gesellschaft kann als Überbegriff für jene Form des Zusammenlebens verstanden werden, in welcher vor allem Menschen sich organisieren, verbinden und miteinander leben. Dabei dient er im weitesten Sinne als Überbegriff des Zusammenlebens und spiegelt das Gemeinsame und damit auch die notwendigen Kompromisse, Vor- und Nachteile wider.
Die Gesellschaft als abstrakter Korpus besteht aus unzähligen Individuen und bündelt in dem Sinne ihre Interessen, ihre Rechte und auch Pflichten gegenüber einander und anderen Organen. So unterliegt die Gesellschaft bzw. organisiert sich in Gesetzen, ethischen, religiösen Normvorstellungen und übernimmt gleichzeitig die Überwachung deren Einhaltung, wie auch die Bestrafung bei Verstoß. Somit ist die Gesellschaft ein sich selbst organisierendes, kontrollierendes und auch sanktionierendes Organ. Die aufgestellten Regeln im Sinne von Gesetzen und Verordnungen ermöglichen ein Zusammenleben trotz individueller Verschiedenheiten. Teil der Gesellschaft zu sein bedeutet insofern nicht zuletzt auch, die entsprechenden Regeln zu akzeptieren und zu befolgen bzw. sich bei Verstoß einer Bestrafung nicht zu widersetzen. Diese Aufgaben übernehmen in einer Gesellschaft verschiedene von den jeweiligen Mitgliedern ernannte Körperschaften, welche die Überwachung, Gesetzesgebung, Strafverfolgung und andere allgemein gültige Regeln überwachen und im Sinne der Gesellschaft durchsetzen. Dass es sich bei all diesen Richtlinien um einen breiten Konsens handelt, erscheint bei der Menge individueller Vorstellungen und Ansprüche als natürlich.