Firmen
Der Begriff Firma bezeichnet den Namen eines Unternehmens, unter dem die Person, die das Unternehmen führt, Geschäfte abwickeln kann, gegen jemanden klagen und verklagt werden kann.
Zur Gründung von Firmen wären Sie laut deutschem Handelsrecht nur berechtigt, wenn Sie Kaufmann/-frau sind. Ein Unternehmen muss bei Gründung ebenso mit erkennbarer Rechtsform oder Kaufmannszusatz ins Handelsregister eingetragen werden, z. B. OHG für Kommanditgesellschaft und AG für Aktiengesellschaft. Diese Eintragung kann rechtsbekundend (deklaratorisch) oder rechtserzeugend (konstitutiv)sein.
Darüber hinaus gibt es einige Grundsätze, die Firmen einhalten müssen. Diese Grundsätze sind Firmenwahrheit, Firmenbeständigkeit, Firmenausschließlichkeit, Firmenöffentlichkeit und Firmenklarheit.
Firmenwahrheit bedeutet, dass Sie als Inhaber sowie die Art ihres Unternehmens für Außenstehende erkennbar ist. Firmenbeständigkeit verlangt, dass bei einem Verkauf nicht nur der Name, sondern auch die Branche des Unternehmens abgegeben werden soll. Firmenausschließlichkeit bedeutet, dass jedes Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden und sich eindeutig von anderen, bereits vor Ort bestehenden Unternehmen, unterscheiden muss. Unter Firmenklarheit versteht man die für Außenstehende klar erkennbaren geschäftlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens.
Auch unterscheiden sich Firmen in ihrer Art voneinander. So gibt es Personenfirmen, z. B. Mustermann KG, Sachfirmen wie z. B. Bankaktiengesellschaft, Fantasiefirmen wie beispielsweise Haribo sowie Mischfirmen, d. h. eine Mischung aus Personenfirma, Sachfirma und/oder Fantasiefirma.